Download Behandlungsvertrag
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Wichtige Information
Eine Rechtsbeziehung besteht lediglich zwischen Patient und Dienstleister (Physiotherapiepraxis). Zwischen dem Dienstleister und der Krankenversicherung des Patienten bzw. der Beihilfestelle besteht ausdrücklich keine Rechtsbeziehung! Der privatversicherte bzw. beihilfeberechtigte Patient muss also damit rechnen, dass er seine Aufwendung möglicherweise nicht voll erstattet bekommt. Dies ist bei mir noch nicht vorgekommen, trotzdem muss ich darauf hinweisen.
Ich rechne im Rahmen der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) ab, dies wird im Allgemeinen von den privaten Krankenversicherungen akzeptiert. Es kann jedoch auch vorkommen, dass Ihre Versicherung eine vollständige Erstattung ablehnt. Bitte prüfen Sie Ihren Krankenversicherungsvertrag daraufhin, was genau zwischen Ihnen und der Versicherung vereinbart wurde. Informationen dazu finden Sie unter www.privatpreise.de.