AGB

Download Behandlungsvertrag

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Wichtige Information

Eine Rechtsbeziehung besteht lediglich zwischen Patient und Dienstleister (Physiotherapiepraxis). Zwischen dem Dienstleister und der Krankenversicherung des Patienten bzw. der Beihilfestelle besteht ausdrücklich keine Rechtsbeziehung! Der privatversicherte bzw. beihilfeberechtigte Patient muss also damit rechnen, dass er seine Aufwendung möglicherweise nicht voll erstattet bekommt.

Bitte prüfen Sie Ihren Krankenversicherungsvertrag daraufhin, was genau zwischen Ihnen und der Versicherung vereinbart wurde.